Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpost
Artikel davor:
Stadtpfleger
Stadtpflegeramt
Stadtpflicht
stadtpflichtig
Stadtpforte
Stadtpförtner
Stadtpfund
Stadtphysikus
Stadtplatz
Stadtpolizei
Stadtpost
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Institution zur Beförderung insb. von Briefen und Nachrichten innerhalb einer Stadt (II)
- cursus sacri romani imp. civitatum stattposten, nebenposten, metzgerposten; vocantur alio nomine etiam nebenbotten, landbotten, kaufmanns-posten1667 Alemannia 7 (1879) 89
- unter stadtpost versteht man eine posteinrichtung, welche sich nur auf den umfang einer stadt und deren naͤchste umgebung erstreckt, und dazu bestimmt ist, den verkehr und die mittheilungen der einwohner unter einander zu erleichtern1810 Krünitz,Enzykl. 116 S. 161