Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpost

Stadtpost

, f.

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Institution zur Beförderung insb. von Briefen und Nachrichten innerhalb einer Stadt (II) 
  • cursus sacri romani imp. civitatum stattposten, nebenposten, metzgerposten; vocantur alio nomine etiam nebenbotten, landbotten, kaufmanns-posten
    1667 Alemannia 7 (1879) 89
  • unter stadtpost versteht man eine posteinrichtung, welche sich nur auf den umfang einer stadt und deren naͤchste umgebung erstreckt, und dazu bestimmt ist, den verkehr und die mittheilungen der einwohner unter einander zu erleichtern
    1810 Krünitz,Enzykl. 116 S. 161
unter Ausschluss der Schreibform(en):