Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpostmeister
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Stadtpflicht
stadtpflichtig
Stadtpforte
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Stadtpfund
Stadtphysikus
Stadtplatz
Stadtpolizei
Stadtpost
Stadtpostmeister
, m.
Leiter des städt. Postamts, Posthalter in einer Stadt
bdv.:
Stadtbotenmeister
vgl.
Postmeister (I)
- daß die hiesige stadtpostmeistere nunmehr nicht weiter ihre schinderey [mit dem Porto] werden treiben können1653 Arch. Landeskunde der Preuß. Monarchie 5 (1859) 99
- diese neue post [soll] nach dem lübeckschen posthause oder schonenfahrer schütting geleget und von dem jedesmaligen stadt-postmeister ... abgefertiget werden1740? ZLübG. 46 (1966) 40