Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpräsident

Stadtpräsident

, m.

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wie Stadtpfleger 
  • daß ... der stadt præsident ohne aͤusserste noth und extremitaͤt die stadt nicht mehr uͤbergeben sollte
    1700 Theatrum Europ. 15 (1707) 726
  • ungeachtet des ... sr. koͤnigl. majest. alleinig zustehenden hohen juris patronatus, der stadt-præsident dennoch ebenfalls der buͤrgerschaft zum besten schuldig seyn soll
    1720 CCHolsat. III 849
  • der kriegesrath S. [ist] ... stadtpräsident in Halle
    1737 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 252
  • daß endlich dem hiesigen koͤniglich geheimden-rathe, statt-praͤsidenten und policey-directori herrn K. der auftrag geschehen, die schwieger-mutter ... ad protocollum zu vernehmen
    1756 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 1002
  • der krieges- und domainen-raht ... hat zu Soest als stadts-praesident ... 100 rthl.
    1770 BeitrDortm. 11 (1902) 50
  • so hat die polizey so gleich sich an den ort, wo das feuer entstanden, zu verfuͤgen, der stadt-præsident aber ... das rathsarchiv in obsorg zu nehmen
    Edicta Et Mandata Universalia Regnis Galiciae 10 (1782) 59
  • ausser dem landesherrlichen stadtpraͤsidenten befinden sich an der spize des magistrats ein oder mehrere buͤrgermeister
    1785 Fischer,KamPolR. I 641
  • rathspersonen, ... senatoren ... koͤmmt die ausuͤbung aller magistratischen gerechtsame zu, ... meist unter der amtsleitung und aufsicht des stadtpraͤsidenten oder der buͤrgermeister
    1785 Fischer,KamPolR. I 645
unter Ausschluss der Schreibform(en):