Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpräsident
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, m.
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wie Stadtpfleger
- daß ... der stadt præsident ohne aͤusserste noth und extremitaͤt die stadt nicht mehr uͤbergeben sollte1700 Theatrum Europ. 15 (1707) 726
- ungeachtet des ... sr. koͤnigl. majest. alleinig zustehenden hohen juris patronatus, der stadt-præsident dennoch ebenfalls der buͤrgerschaft zum besten schuldig seyn soll1720 CCHolsat. III 849Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der kriegesrath S. [ist] ... stadtpräsident in Halle1737 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 252
- daß endlich dem hiesigen koͤniglich geheimden-rathe, statt-praͤsidenten und policey-directori herrn K. der auftrag geschehen, die schwieger-mutter ... ad protocollum zu vernehmen1756 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 1002Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der krieges- und domainen-raht ... hat zu Soest als stadts-praesident ... 100 rthl.1770 BeitrDortm. 11 (1902) 50
- so hat die polizey so gleich sich an den ort, wo das feuer entstanden, zu verfuͤgen, der stadt-præsident aber ... das rathsarchiv in obsorg zu nehmenEdicta Et Mandata Universalia Regnis Galiciae 10 (1782) 59
- ausser dem landesherrlichen stadtpraͤsidenten befinden sich an der spize des magistrats ein oder mehrere buͤrgermeister1785 Fischer,KamPolR. I 641Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rathspersonen, ... senatoren ... koͤmmt die ausuͤbung aller magistratischen gerechtsame zu, ... meist unter der amtsleitung und aufsicht des stadtpraͤsidenten oder der buͤrgermeister1785 Fischer,KamPolR. I 645Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)