Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprediger
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Stadtprädikant
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, m.
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Prediger (II) an einer Stadtkirche; auch: wie Stadtpfarrer
bdv.:
Stadtprädikant
- man helt auch noch statt eines eigen predigers die zwehn statprediger das wort gots im stift alle feyertage ... zu vorkuͤndigen1528 MittOsterland 1, 4 (1841/44) 66
- [studium theologiae:] daß sie zu ausgang der bstimpten fünf jar ... hoff- oder stattprediger werden mögen1560 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 172Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- laufende ausgaben: stadtprediger 42 [rtlr.]1698 IserlohnUB. 227Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- dafern auch jemand von evangelischer religion ... sich angaͤbe, zu der roͤmisch-catholischen religion zu treten, soll derselbe ... keinesweges angenommen werden, es sey dann das vorhaben zuvor seinem bisherigen evangelischen beicht-vater oder sonst jemanden von denen ... hof- oder stadt-predigern angemeldet ... worden1713 BrschwLO. I 1050Faksimile - in Google Books
- sollen die prediger aller orten, so wie die stadtprediger in Bremen ... zu thun gewohnt gewesen, alle kinder ihres kirchspiels ... in die kirche kommen lassen und den catechismum mit denselben treiben1752 SchulO.(Vormbaum) III 473Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- betreffend die [beurlaubte] getraute und getaufte militair-personen, ... so haben die stadt- und land-prediger der orten, wo jene sich aufhalten, hiervon das verzeichniß ... aufzufuͤhren, weil diese leute als einwohner des orts consideriret werden1765 NCCPruss. III 1322Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [dieses armen-directorium versammlet sich nebst] den drey ersten stadtpredigern, dem stadt-physicus und den aufsehern der districte, um den nothleidenden ... den oͤffentlichen beystand anzuweisen1772 VerordnAnhDessau I 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- insbesondere muͤssen die beide stadtprediger als mitglieder der special-direction sich der armen alles alters, die sich in dem kirchspiel aufhalten, vorzuͤglich annehmen1808 Oldenburg/v.Berg,PolR. VI 2 S. 907Faksimile - in Google Books