Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprozeß
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Stadtprivileg
Stadtprobe
Stadtprofos
Stadtprokurator
Stadtprotokoll
Stadtprozeß
, m., im Pl. auch Städteprozesse, m.
von einer Stadt (III) oder in deren Interesse geführter Rechtsstreit
- [sotaner ausschuß hat in] führung erheblicher stadtsprocessen hinfüro zu deliberiren1683 QKielVerf. 35
- es soll ... demselben [bürgermeister] hinfüro alle jahr, so lange die viele arbeit mit dem vielfältigen stadts-prozeßen wäret, ... ein certium ad fünffzehn rtl ... von der stadt rent cammer gereichet ... werden1689 UnnaHeimatb. 39
- die brau- und andere städte-processe [würden] durch den generalcommissariatsfiskal und nicht durch den rath und brauerschaft selbsten geführet1714 ActaBoruss.BehO. II 180
- ferner muß derselbe [stadt-syndicus] alle stadt-processe item armen-sachen und derselben defension ... mit moͤglichstem fleiß betreiben, damit die stadt und buͤrgerschafft in ihren habenden rechte nicht gefaͤhrdet ... werden moͤge1755 HistBeitrPreuß. II 481Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)