Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtprozeß

Stadtprozeß

, m., im Pl. auch Städteprozesse, m.

von einer Stadt (III) oder in deren Interesse geführter Rechtsstreit
  • [sotaner ausschuß hat in] führung erheblicher stadtsprocessen hinfüro zu deliberiren
    1683 QKielVerf. 35
  • es soll ... demselben [bürgermeister] hinfüro alle jahr, so lange die viele arbeit mit dem vielfältigen stadts-prozeßen wäret, ... ein certium ad fünffzehn rtl ... von der stadt rent cammer gereichet ... werden
    1689 UnnaHeimatb. 39
  • die brau- und andere städte-processe [würden] durch den generalcommissariatsfiskal und nicht durch den rath und brauerschaft selbsten geführet
    1714 ActaBoruss.BehO. II 180
  • ferner muß derselbe [stadt-syndicus] alle stadt-processe item armen-sachen und derselben defension ... mit moͤglichstem fleiß betreiben, damit die stadt und buͤrgerschafft in ihren habenden rechte nicht gefaͤhrdet ... werden moͤge
    1755 HistBeitrPreuß. II 481
unter Ausschluss der Schreibform(en):