Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadträumung
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Stadträumung
, f.
(zeitlich begrenzte oder unbegrenzte) Ausweisung aus dem Herrschaftsgebiet einer Stadt (III); Pflicht, eine Stadt (II) zu verlassen
bdv.:
Stadtverweisung
- so zugleich auff die ehe oder wo die geschwaͤchte sonst unberuͤchtiget, auff ... außstattung, auch erziehung des kindes geklaget wuͤrde, so [soll] dißfals die ... erkaͤntnis vor der stadt- und ampts-raͤumung oder weisung aus dem amte vorgehen1666 GothaLO. II 4 Tit. 10Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mit der ewigen amts-, stadt- oder gerichts-raͤumung beleget1722 AltenburgSamml. I 252Faksimile - in Google Books
- zu ... buͤrgerlichen strafen rechnet man 1. die landes-, stadt- und bezirkraͤumung1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 141
- aerzte ... werden bey bewiesener unvorsichtigkeit ... mit gefaͤngniß bestraft, oder es wird ihnen ... das fernere practiciren verbothen und ihnen uͤberdies die landes- oder stadtraͤumung anbefohlen1798 RepRecht II 239Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen eines andern mit einem ehebruche oder andern schweren verbrechen nicht verbundenen lenocinii qualificati aber muß .... auf die verurtheilung zu oͤffentlichen arbeiten ... oder auf die stadt- oder bezirkraͤumung erkannt werden1801 RepRecht IX 210Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)