Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadträumung

Stadträumung

, f.

(zeitlich begrenzte oder unbegrenzte) Ausweisung aus dem Herrschaftsgebiet einer Stadt (III); Pflicht, eine Stadt (II) zu verlassen
  • so zugleich auff die ehe oder wo die geschwaͤchte sonst unberuͤchtiget, auff ... außstattung, auch erziehung des kindes geklaget wuͤrde, so [soll] dißfals die ... erkaͤntnis vor der stadt- und ampts-raͤumung oder weisung aus dem amte vorgehen
    1666 GothaLO. II 4 Tit. 10
  • mit der ewigen amts-, stadt- oder gerichts-raͤumung beleget
    1722 AltenburgSamml. I 252
  • zu ... buͤrgerlichen strafen rechnet man 1. die landes-, stadt- und bezirkraͤumung 
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 141
  • aerzte ... werden bey bewiesener unvorsichtigkeit ... mit gefaͤngniß bestraft, oder es wird ihnen ... das fernere practiciren verbothen und ihnen uͤberdies die landes- oder stadtraͤumung anbefohlen
    1798 RepRecht II 239
  • wegen eines andern mit einem ehebruche oder andern schweren verbrechen nicht verbundenen lenocinii qualificati aber muß .... auf die verurtheilung zu oͤffentlichen arbeiten ... oder auf die stadt- oder bezirkraͤumung erkannt werden
    1801 RepRecht IX 210