Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtratsverwandte

Stadtratsverwandte

, m.

wie Stadtrat (II) 
  • im stattrath haben sein hochfürstlich genaden auch ain veränderung gemacht, und da vormals ain stadtrichter und stadtschreiber neben dem burgermaister und andern stattrathsverwahnten gesessen, hat er ihnen ... einen statthaubtmann und einen statt-syndicus, ... beed gueten adels, ... fürgestelt
    1615 MittSalzbLk. 13, 1 (1873) 26
  • [die Räte sollen, was landen und leuthen dienlich seyn moͤchte,] mit zuziehung noch anderer ... vestaͤndigen leuthen, es seyen beambten, statt rathsverwandten, kauff und handelsleuthen, ... überlegung ahn uns gelangen laßen
    1721 HessSamml. III 868
  • pfandamts asseßores: hr. B.S., auch stadtraths verwandter 
    KurmainzHofKal. 1770 S. 95