Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stadtrechtsfähig

stadtrechtsfähig

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zu Stadtrecht (VI) berechtigt, eingebürgert; hier übtr.
  • vers ist zwar lateinisch, aber nunmehr, kraft des bekanten gebrauchs, teutsches schlags und statrechtsfaͤhig geworden
    1663 Schottel 800