Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtrentkammer

Stadtrentkammer

, f.

wie Stadtkämmerei (I) 
  • es soll ... demselben [bürgermeister] hinfüro alle jahr, so lange die viele arbeit mit dem vielfältigen stadts-prozeßen wäret, ... ein certium ad fünffzehn rtl ... von der stadt rent cammer gereichet ... werden
    1689 UnnaHeimatb. 39
  • daß ein zeitlicher sprechender oder praesitirender bürgermeister ... neben seinem bißhero von der stadtrentcammer competirendem jährlichen gehalt zwantzig rthl. ... baar zu empfangen ... haben solle
    1712 UnnaHeimatb. 24