Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtrichter
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(Stadtricht)
Stadtrichter
, m.I bezügl. seiner Aufgaben als Zivil- und Strafrichter
II bezügl. seiner sonstigen Aufgaben, ua. im Bereich der (Markt- und Feuer-)Polizei, Finanzverwaltung sowie Kranken- und Armenfürsorge
III bezügl. der Abgrenzung seiner räumlichen und sachlichen Zuständigkeit
IV bezügl. seiner Einsetzung, Amtsstellung sowie der Zusammensetzung seines Gerichts
V bezügl. der Gerichtsgebühren, Strafgelder, Richterentlohnung