Stadtsache, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städtesachen, f.
Stadtsache, f., im Pl. mit Bezug auf mehrere Städte auch Städtesachen, f.
städt. Angelegenheit; (Rechts-)Sache, für welche eine Stadt (III) zuständig ist
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daer pleyt off om toe rechten wt quaeme, sulcx die stadt voir een gemeen stadtssaeke an toe nemen ende vuyt toe richtenvor 1537 LeeuwardenStR. Art. 148
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wan sie [hohe obrigkait] auch sonsten gleich in ihren stadtsachen schöppen zu setzen und zu wehlen haben möchten1574 Leipzig/ZRG.² Germ. 10 (1889) 84 Faksimile
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dass unsere verordnete schützen ... jn gemeinen stadt oder landtsachen auszuziehn von einem erbaren rathe ... aufgefordert [werden]1591 Reintges,Schützengilden 364
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amts und gemeine bruderschafts häuser ... haben ... wenn entweder privat amts-sachen oder gemeine stadt sachen, so durch einen ehrs. rath beschloßen, ... vorgetragen [werden sollen] ... dero burgerlichen zusammenberufungen1593/94 TrierWQ. 178 Faksimile
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es sollen der gilde alle briefe, so in allgemeinen stadtssachen einkommen, als auch alle briefe, instructiones und vollmachten, so in allgemeinen stadts-sachen ausgehen ... communiciret werden1672 RevalStR. II 48 Faksimile
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es soll aber deßen [bürgermeister] advociren in stadtssachen ... mit eingeschloßen sein1689 UnnaHeimatb. 39
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daß der secretarius ... die bescheide und verordnungen in contributions-, steuer, acccise-, polizei- und städtesachen, auch justizsachen angegebener maßen aufsetzen ... solle1714 ActaBoruss.BehO. I 669 Faksimile
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von stadtsachen wird unmittelbar nach dem clevischen hoffgericht appelliret1714 IserlohnUB. 240 Faksimile
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vier gassenmeister ... verkuͤndigen, ... was von herrschafts wegen in policei- und stadt-sachen ... zu publiciren ist1715 SammlBadDurlach II 451 Faksimile
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reichs-sachen lassen sich ... in geistliche und weltliche abtheilen; diese nach den besondern rubriken vom reichstage ... von churfuͤrsten-, fuͤrsten-, grafen-, praͤlaten-, staͤdte- und ritterschafts-sachen1750 Pütter,JurPraxis I 278 Faksimile
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in H. werden ... zween aus der buͤrgerschaft jaͤhrlich gewaͤhlet, ... in deren gegenwart und mit deren bewilligung alle stadtsachen vorgenommen werden sollen1788 Thomas,FuldPrR. I 168 Faksimile