Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschätzer

Stadtschätzer

, m.

städt. Immobilienschätzer
  • was mauerczins seyn sal, das sal von den statschatczern geschaczt seyn und vorbas von en vor dem rathe becant werdin
    1436/52 MagdebR. II 1 S. 604
  • daß unsere bank ... steinerne wohnhaͤuser, ... fabriken und werke ... versichern soll, und zwar auf zwey drittel des werths, auf welchen dergleichen gebaͤude von den stadtschaͤtzern geschaͤtzt worden sind; diese schaͤtzer sollen ihre taxation dem stadtrathe im original uͤbergeben
    1789 Bergius,SammlLandesG. XII 165
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