Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschanze

Stadtschanze

, f.

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Stadtwall, Stadtbefestigung
  • da einiges ... krieghsvolck den pas oder durchzuck durch dis furstendumb ... nemmen wurde ... denselbenn zweien schutzen mitthun, biß an die negste statschantz oder gleidtt dieses furstendombs
    1600 WeselEdikte I 861
unter Ausschluss der Schreibform(en):