Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschau

Stadtschau

, f.

von einer städt. Obrigkeit angeordnete amtl. Qualitätskontrolle von Waren
  • daß solcher safran an unserer stadtschau gewesen und gerechtfertigt sein solle
    1474 Schneider,Nürnb. 61