Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschilling
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Stadtschilling
, m.
I
eine städt. Verbrauchssteuer, Stadtakzise
bdv.:
3Stadtmark
- zur vermehrung der stadtkasten-intraden ... den stadtschilling nach anderer benachbarten staͤdte observance zu introduciren1685 Dähnert,Samml. II 413Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die einkuͤnfte der stadt fliessen ... aus der stadtaccise oder dem sogenannten stadtschilling, da von jedem scheffel waizen, roggen ... viehschroot ... 1 schilling an die kaͤmmerey erlegt werden muß1786 Gadebusch,Staatskunde I 211Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
eine best. Anzahl von Rutenstreichen oder Schlägen, als von einer Stadt (III) verhängte Strafe
vgl.
Schilling (XI)
- wil jm einen stad schilling zuchtigen1536 LutherGesAusg. I 37 S. 343
- etliche ... haben allhier allerlei waren ... nach Nürnberg bracht, ... nach dem reichstaler verkauft. endlichen ... sind etliche drüber ertappt und haben drüber ein stadtschilling leiden müssen17. Jh. MittErfurt 53 (1940) 58
- [G., der seinen mitschülern tödlich gestoßen, bekam] in der schuel einen offentlichen statt-schilling durch den bettelvogt1730 Schindler,VerbrFreib. 24
- amtleut- und schergen-instruction in malefiz: ... einem einen stadtschilling zu geben, 2 ßdl1774 Wagner,Civilbeamte I 170Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)