Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschilling

Stadtschilling

, m.


I eine städt. Verbrauchssteuer, Stadtakzise 
bdv.: 3Stadtmark
  • zur vermehrung der stadtkasten-intraden ... den stadtschilling nach anderer benachbarten staͤdte observance zu introduciren
    1685 Dähnert,Samml. II 413
  • die einkuͤnfte der stadt fliessen ... aus der stadtaccise oder dem sogenannten stadtschilling, da von jedem scheffel waizen, roggen ... viehschroot ... 1 schilling an die kaͤmmerey erlegt werden muß
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 211
II eine best. Anzahl von Rutenstreichen oder Schlägen, als von einer Stadt (III) verhängte Strafe
  • wil jm einen stad schilling zuchtigen
    1536 LutherGesAusg. I 37 S. 343
  • etliche ... haben allhier allerlei waren ... nach Nürnberg bracht, ... nach dem reichstaler verkauft. endlichen ... sind etliche drüber ertappt und haben drüber ein stadtschilling leiden müssen
    17. Jh. MittErfurt 53 (1940) 58
  • [G., der seinen mitschülern tödlich gestoßen, bekam] in der schuel einen offentlichen statt-schilling durch den bettelvogt
    1730 Schindler,VerbrFreib. 24
  • amtleut- und schergen-instruction in malefiz: ... einem einen stadtschilling zu geben, 2 ßdl
    1774 Wagner,Civilbeamte I 170
unter Ausschluss der Schreibform(en):