Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschmied
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Stadtschilling
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Stadtschlüssel
Stadtschmied
, m.
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I
Schmied in Diensten einer Stadt (III)
- ist der statschmidt mit todt abgangen, und ist im ampt gewesen 54 jar1535 AugsbChr. VI 65
- soll ... der stadt schmied ... alle sambstag vor alles, was er vorhin in der woche gemachet, auf der ratskammer seine zahlung fordern1695 UnnaHeimatb. 49
- die unterbediente des magistrats bestehen aus denen feuer-verordneten, dem stadtzimmer- und stadt-maurer-meister, stadtschmidt, spritzenmeister, röhrenmeister, ferner den hospitalbedienten und feldvisitatoren1798 IserlohnUB. 351Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
II
in einer Stadt (II) ansässiger (zunftgebundener) Schmied
- daß bevorn den stattschmidten dem kohlverwalter dies holtz gelaßen werden möchte1614 ZHessG.2 5 (1874) 80
- den sich durchs meisterstuͤck qualificirten landschmieden bleibt auch unverwehret, den versammlungen der stadt-schmiede beyzuwohnen1783 NCCPruss. VII 2539Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin