Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtschreiberbedienung

Stadtschreiberbedienung

, f.

Amtsführung eines Stadtschreibers 
  • dass niemals mit gemeinen raths und stadtsachen so unordentlich als unter seiner stadtschreiberbedienung hergangen
    1658 AnnNassau 36 (1906) 209
  • wegen der richter-, stadtschreiber- und anderen städtischen justiz-bedienungen 
    1762 ActaBoruss.BehO. XII 536