Stadtsignet, n.
Stadtsignet, n.
(kleines) Stadtsiegel
vgl.
Signet (I)
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als des voersz. convents patronen ende voerstanderen [hebben] der verstorvenen kamer durch twe naeste raedtsheren mitter stadtssignet laten tosegelen1584 Alting,Diarium 607
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zur mehren urkund dessen allen hat e.e. rath diesen revers ... mit ihrem stattsignet bedrucken und bekreftigen lassen1628 Rigafahrer 302 Faksimile
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deßen zu uhrkund ist dieses mit unserm stadt-signet beglaubiget worden1638 Hagemann,PractErört. V 21 Faksimile
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[ist] gewoͤhnliches stadt signet beygedrucket worden1676 HambGSamml. IX 234 Faksimile
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haben wir dieses ediktum mit unserm stadt-signet zu bedrucken ... befohlen1683 SammlVerordnHannov. I 23 Faksimile
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die stadt-gerichten ... haben ... nicht ... ihrer aͤlteren erbherren und erbauer wappen zeichen im stadt-signet behalten1721 Knauth,Altenzella V 8 Faksimile
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waͤre solch nessel-wappen im statt-signet nie gebraucht worden1749 Moser,StaatsR. 39 S. 531 Faksimile
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haben wir ... unser gewoͤhnliches stadt-signet hierunter drucken lassen1769 Cramer,Neb. 90 S. 71
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belangend ... die obsignationes und inventarisationes in der stadt, die ihnen [herren sieben] die stadt signeten anvertraut, sollen denselben solche gebühren, die auf der landschaft aber nicht zuständig sein1772 Laufs,Rottweil 142
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in ermanglung eines handwerkssignets pflegt man durch den beamten oder burgermeister das amts- oder stadtsignet vordruken zu lassen1779 Weisser,RHandw. 56 Faksimile