Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtsoldat
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Stadtsekretär
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(Stadtsheilmeister)
Stadtsiegel
Stadtsiegler
Stadtsignet
Stadtsimmer
Stadtsoldat
, m.
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Soldat (II) in städt. Diensten; oft mit polizeilichen Aufgaben
bdv.:
Stadttrabant
vgl.
Stadtgarde,
Stadtsöldner
- sind unsere stadtsoldaten wieder in die campagne gangen1690 FriedbergGBl. 5 (1922) 65
- welcher das verboth uͤbertreten, [soll] bestraffet und von solcher straffe 1/3tel den stadt-soldaten ... zugewand werden1715 CCPrut. II 338Faksimile - in Google Books
- 200 geworbene stadt-soldaten1719 Lünig,TheatrCerem. I 687Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die stadt soldaten ... anlangend, als dabey ein ueberfluß gefunden und deren anzahl nach dem etat retrenchiret worden1724 MittKönigsberg 2 (1910) 203
- soll auf die e. zünft publiciert werden, daß man keinem stadtsoldaten nichts borge1732 BaselRQ. I 2 S. 941Faksimile (ca. 208 KB)
- ließ der coͤllnische rath einige dasige stadt-soldaten wegen begangenen diebstalls fustigiren1762 Cramer,Neb. 29 S. 115Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- wenn innerhalb den staͤdten ... ein brand entstuͤnde, ... [müssen] die bey denen rathhaͤusern befindliche stadt-soldaten ... das angegangene feuer ... sofort ansagen1770 NCCPruss. IV 7237Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von stadtsoldaten ward ein dreifacher kreis gemacht, alle unordnung zu verhüten18. Jh. Wustmann,LeipzMusikg. III 136
- [in Leipzig, wo der rath] das privilegium hat, eigene stadtsoldaten zu halten1801 RepRecht VII 275Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)