Stadtsoldat, m.
Stadtsoldat, m.
Soldat (II) in städt. Diensten; oft mit polizeilichen Aufgaben
bdv.:
Stadttrabant
vgl.
Stadtgarde,
Stadtsöldner
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sind unsere stadtsoldaten wieder in die campagne gangen1690 FriedbergGBl. 5 (1922) 65
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welcher das verboth uͤbertreten, [soll] bestraffet und von solcher straffe 1/3tel den stadt-soldaten ... zugewand werden1715 CCPrut. II 338 Faksimile
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200 geworbene stadt-soldaten1719 Lünig,TheatrCerem. I 687 Faksimile
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die stadt soldaten ... anlangend, als dabey ein ueberfluß gefunden und deren anzahl nach dem etat retrenchiret worden1724 MittKönigsberg 2 (1910) 203
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soll auf die e. zünft publiciert werden, daß man keinem stadtsoldaten nichts borge1732 BaselRQ. I 2 S. 941 Faksimile
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ließ der coͤllnische rath einige dasige stadt-soldaten wegen begangenen diebstalls fustigiren1762 Cramer,Neb. 29 S. 115 Faksimile
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wenn innerhalb den staͤdten ... ein brand entstuͤnde, ... [müssen] die bey denen rathhaͤusern befindliche stadt-soldaten ... das angegangene feuer ... sofort ansagen1770 NCCPruss. IV 7237 Faksimile
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von stadtsoldaten ward ein dreifacher kreis gemacht, alle unordnung zu verhüten18. Jh. Wustmann,LeipzMusikg. III 136
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[in Leipzig, wo der rath] das privilegium hat, eigene stadtsoldaten zu halten1801 RepRecht VII 275 Faksimile