Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtspital

Stadtspital

, m.

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städt. Spital 
  • wir burgermeister, rathmanne gesworenn der stadt Pirne bekennen, ... das wir ... vnnßer stat spittel hyngelassen haben dem erbamen manne M.H. vnde seynen erbin, das er daß spittel ynne habin sal
    1480 DresdUB. 457
  • das neuw getauffte jüdli solle auf instendig gestelte recommendation der herren jesuieteren ... aus ... dem statt spithal underhalten [werden]
    1710 ZSchweizKG. 57 (1963) 220
  • was massen die statt medici sich beschwären, den statt-spithal umb das fixierte salarium zu bedienen
    1740 Geschfrd. der 5 Orte 111 (1958) 185
  • [dem orgelist] auf sinen ehrenbietig bitt das patrimonium auf den stattspital zuegelassen
    1757 Geschfrd. der 5 Orte 100 (1947) 135
  • specification, in was die verpflegung deren im stadtspital allda zu Hall eingepfriendten personen bestehe
    1787 QÖstG. XV 548