Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadttorschlüssel

Stadttorschlüssel

, m.

wie Stadtschlüssel 
  • dass bemelte statt thorschüssel jederzeit in des burgermaisters haus, in einem absonnderlich zimmer, in beisein eines rathsdieners durch zween soldaten aus der stattguardi verwacht worden
    1614 Veltzé,Stadtguardia 194