Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadttrabant

Stadttrabant

, m.

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wie Stadtsoldat 
  • störer oder fretter im stadtgrundt [sollen] ... durch einen stadttrabanten aufgehalten ... werden
    1699 PreßbZftUrk. 419
  • der herzog von Mecklenburg u. dessen gemahlin in einer kutsche, welche von denen stadt-trabanten begleitet wurden
    Theatrum Europ. 18 (1720) 85