Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadttürmerdienst

Stadttürmerdienst

, m.

Amt, Stelle eines Stadttürmers 
  • [dass G.] ime die zum stadtturner-dienst geherige regalien durch welsche spielleut entziehe ... und sonsten gleich jedermann alhie aufzuspielen licenz gebe
    1650 Senn,MusikInnsbruck 243