Stadttürmerdienst, m.
Stadttürmerdienst, m.
Amt, Stelle eines Stadttürmers
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[dass G.] ime die zum stadtturner-dienst geherige regalien durch welsche spielleut entziehe ... und sonsten gleich jedermann alhie aufzuspielen licenz gebe1650 Senn,MusikInnsbruck 243