Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtturm
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stadttrünnig
Stadtturm
, m.
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Turm einer Stadt (II), insb. als Teil der Stadtbefestigung bzw. als Wacht- und Uhrturm; zT. zugleich Gefängnis
vgl.
Stadtkarzer
- das rathaus unnd der statt thurn ist allain gemainer statt, burgerschafft, rath unnd derselben gemain zuegehörig unnd ... auff dem statt thurn ... die nachtwachter, so die uhr ausrueffen zu nacht ... wachen1417? SterzingStB. 344
- die unterist gefennkhnus auf dem statt thurn, die malefizigen personnen darein zuverwaren1417? SterzingStB. 344
- de wech ... hort to der stad dale went in den stadtorn vnde vort bylangen der muren1436 DiplFlensb. I 428
- das man die statmaur pessern vnd die statturn zu der weer zurichten vnd darin haben solh puchsen stain, phal pulver vnd andre wer1448? Wien/Chmel,Mat. I 1 S. 79
- wachters auff dem statthurn aydEnde 15. Jh. Straubing/ArchZ. 9 (1884) 126
- [Abgabenverzicht,] damit sie vnser statt S. an mewern, statthurn, weichhewsern, greben vnd anders zu nottorft der statt desterbass gebawen mogen1507 CDBrandenb. I 18 S. 271
- da dann neben alle bürgerliche wohnhäußer zugleich das alte frl. schloß, der schöne kirchthum, ... alle andern statthürme, deren an der zal sechs, ... abgebrannt wurden1633 ArchOFrk. 8, 3 (1862) 30
- durch die soldaten gefaͤnglich nach Lautern in den stadt-thurn bringen lassen1701 Thucelius I 207