Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtverräter
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stadtverordnet
Stadtverräter
, m.
jmd., der Stadtverräterei begeht
- auszschaffung vnnserer auszgewichener stattuerrätheren ab österreichischem grund vnd boden1591 CartMulhouse VI 326
- V.F., der statt verräter und bandith von M., hab mit G. ... ein unbefiegten rechtshandel angefangen1593 BaselZGesch. 58/59 (1959) 55
- ehruergethene godtlose schelme vnde stadtuorreder1593 MittUckermark 1 (1901/02) 129
- es leben die meyneydigen stadt- und land-verraͤhter, weil sie am leben, in eiteler schand und spotte, und sterben selten auf einem sanften bette, mit einem ruhigen hertzeS.v. Butschky, Pathmos (Leipzig 1676) 356