Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvertriebene
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Stadturteil
Stadtvater
stadtväterlich
Stadtverfassung
stadtverordnet
Stadtverräter
Stadtverräterei
(stadtverräterisch)
Stadtvertriebene
, m.
jmd., der (zur Strafe) aus einer Stadt (II) ausgewiesen ist
vgl.
Stadtverweisung
- es kamen auch etliche stadtvertriebene mit vier stuͤcken ... und begunten gegen der stadt loszubrennen1668 Fugger,Ehrensp. 998Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg