Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtverwaltung
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(stadtverräterisch)
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, f.
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Führung der administrativen Geschäfte einer Stadt (III)
- familiæ urbisque regimen - hauß- und statt-verwaltungJ.A. Comenius, Spielschule oder Lebendiger Künsten-Kreis (Frankfurt 1659) 732
- daß der herzog den voͤgten auftrug, in ihrer stadt- und amtsverwaltung auf die pfarrer ... aufsicht zu haben1798 Schnurrer,WürtKRef. 125