Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtviertel
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stadtverordnet
Stadtverräter
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(stadtverräterisch)
Stadtvertriebene
Stadtverwaltung
Stadtverwandte
Stadtverweisung
(Stadtvidimus)
Stadtvieh
Stadtviertel
, n.
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I
ein städt. Viertelmaß, Quart (I); auch das entsprechende Messgefäß
vgl.
Quartier (I 1 c),
Stadtmaß
- der richter ... schol fleiszig sein, daz die muͤlner zu maut recht metzen nemen, der achtzehen auf ein statvirtail gen1376 PettauStR. Art. 67Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- yde hueben dint ... habern vier meß und ... zwo meß pringt ain statvirtl1464 SeckauUrb. 280
II
Teil einer Stadt (II) als Verwaltungseinheit
vgl.
Quartier (V),
Stadt (V)
- sind alle bürger, wie sie in ihren stadtvierteln wohnen, hier verzeichnet1674 Krickeberg,ProtKantorat 99
- der koͤnig ... wurde ... von vielen choͤren der schoͤnsten music, welche durch einen harmonischen gesang aus allen stadt-vierteln zu seinem lobe erschalleten, begleitet1719 Lünig,TheatrCerem. I 115Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [einsammler zur armen-casse:] daß in jedem stadtviertel ein buͤrger dazu erwaͤhlt ... werde1800 GesAnhBernb. III 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen ... in dem naͤchsten brand- und stadtviertel wohnende eximirte ... zum feuer eilen und loͤschen helfen1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 669Faksimile - in Google Books