Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtviertel

Stadtviertel

, n.

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I ein städt. Viertelmaß, Quart (I); auch das entsprechende Messgefäß
  • der richter ... schol fleiszig sein, daz die muͤlner zu maut recht metzen nemen, der achtzehen auf ein statvirtail gen
    1376 PettauStR. Art. 67
  • yde hueben dint ... habern vier meß und ... zwo meß pringt ain statvirtl 
    1464 SeckauUrb. 280
II Teil einer Stadt (II) als Verwaltungseinheit
  • sind alle bürger, wie sie in ihren stadtvierteln wohnen, hier verzeichnet
    1674 Krickeberg,ProtKantorat 99
  • der koͤnig ... wurde ... von vielen choͤren der schoͤnsten music, welche durch einen harmonischen gesang aus allen stadt-vierteln zu seinem lobe erschalleten, begleitet
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 115
  • [einsammler zur armen-casse:] daß in jedem stadtviertel ein buͤrger dazu erwaͤhlt ... werde
    1800 GesAnhBernb. III 10
  • sollen ... in dem naͤchsten brand- und stadtviertel wohnende eximirte ... zum feuer eilen und loͤschen helfen
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 669
unter Ausschluss der Schreibform(en):