Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvorgeher

Stadtvorgeher

, m.

wie Stadtvorsteher 
  • längers anstehende und hierdurch öfters denen stattvorgehern und anwesenden rahtsfreünden in vergessenheit kommende außgaben
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 477