Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvorrat

Stadtvorrat

, m.

städt. Finanzmittel, städt. Geldvermögen
  • das kemmerey-ambt belangend, bestehet dasselbe dorin ... daß sie allen den stadvorrath ... in verwahrung haben und daruber laut inventarii rechenschaft geben mussen
    1615 WitzenhQ. 153