Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvorsteher

Stadtvorsteher

, m., im Pl. auch Städtevorsteher, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
jmd., der einer Stadt (III) vorsteht; Mitglied des Stadtregiments 
  • eine neue ... stattordnung, welcher sich inskünftig selbiger stattvorsteher und beambte in ihren ambtsbedienungen nuzbarlich zu gebrauchen ... hetten
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
  • es haben ... die syndici und stadt-vorstehere bey einer dubiosen sache, daruͤber der judex allenfalls exactis judiciren kan, die macht zu transigiren
    1721 KlugeBeamte IV 1257
  • [der commissarius hat] mit denen stadt- und amtsvorstehern, nehmlich vogt, stadtschreibern und amtspflegern, ... zu communiciren
    1728 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 397
  • [so wird, wenn] die schuldige zahlung nicht abgefuͤhret worden ist, ... der burgermeister oder sonstiger stadtvorsteher ... mit der militaͤrischen exekuzion belegt
    1748 SammlKKGes. I 73
  • [frey von der auswahl zu persoͤnlichen kriegsdiensten sind:] die soͤhne der staͤdte-vorsteher und raths-glieder
    1808 BadKriegspflicht. 5
  • wenn der geistliche mit bewilligung der stadt- und amts- oder commun-vorsteher die bestellung der fuhren selbst uͤbernehmen will, so soll ihm seine auslage ... ersezt werden
    1815 WirtRealIndex I 104
unter Ausschluss der Schreibform(en):