Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtvorsteher
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Stadtvorsteher
, m., im Pl. auch Städtevorsteher, m.
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jmd., der einer Stadt (III) vorsteht; Mitglied des Stadtregiments
vgl.
Stadtbürgermeister
- eine neue ... stattordnung, welcher sich inskünftig selbiger stattvorsteher und beambte in ihren ambtsbedienungen nuzbarlich zu gebrauchen ... hetten1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
- es haben ... die syndici und stadt-vorstehere bey einer dubiosen sache, daruͤber der judex allenfalls exactis judiciren kan, die macht zu transigiren1721 KlugeBeamte IV 1257Faksimile - in Google Books
- [der commissarius hat] mit denen stadt- und amtsvorstehern, nehmlich vogt, stadtschreibern und amtspflegern, ... zu communiciren1728 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 397Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [so wird, wenn] die schuldige zahlung nicht abgefuͤhret worden ist, ... der burgermeister oder sonstiger stadtvorsteher ... mit der militaͤrischen exekuzion belegt1748 SammlKKGes. I 73Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- [frey von der auswahl zu persoͤnlichen kriegsdiensten sind:] die soͤhne der staͤdte-vorsteher und raths-glieder1808 BadKriegspflicht. 5
- wenn der geistliche mit bewilligung der stadt- und amts- oder commun-vorsteher die bestellung der fuhren selbst uͤbernehmen will, so soll ihm seine auslage ... ersezt werden1815 WirtRealIndex I 104Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK