Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwäger
Artikel davor:
Stadtvorsteher
Stadt-W
Stadtwaage
Stadtwache
(Stadtwacher)
Stadtwachmeister
Stadtwacht
Stadtwächter
Stadtwachthaus
Stadtwachtmeister
Stadtwäger
, m.
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städt. Amtsträger, der die Stadtwaage bedient
- gemainer statt und burgerschafft aembter unnd dienner: ... rathsdiener, stattweger, messner1417 SterzingStB. 342
- es gevall dann dem statweger sein lon, es werd gewegen oder nicht2. Hälfte 15. Jh. Tirol/ÖW. V 477Faksimile (ca. 52 KB)
- sollen die stadtwägere und wrackere ... mit der würcklichen arbeit praecise um 6 uhr ... den anfang machen1733 RigaAkt. II 409
- der stadtwaͤger hat ... dafuͤr zu sorgen, daß die waage in gehoͤriger ordnung sey, und dahin zu sehen, daß kein flachs, hanf, talch und sonstige kaufmanns-waaren ungebraackt und ungewogen verschifft werden1797 NCCPruss. X 1428Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin