Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwald

Stadtwald

, m.

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Nutzwald im Besitz einer Stadt (III) 
  • damit die stadt wäldter desto besszer verwahret undt ehender auffwachsen mögen, soll sich keiner unterstehen, ... aychene, buchene undt birckene ruthen zu hacken
    1649 MHungJurHist. V 2 S. 229
  • das holtzschlagen in denen stadt wäldern ... muß civiliter und mit aller behutsahmkeit ... geschehen
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 195
  • hat man den hiesigen einwohnern, welche vieh halten, ... das laubholen in dem hiesigen stadtwald ... gestattet
    1800 HeidelbPolGes. 10
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