Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwall

Stadtwall

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Befestigungswall, Wallanlage entlang des Stadtgrabens (I), als Teil der Stadtbefestigung
vgl. Stadtmauer
  • niemant sall enige mist off dyergelycke fuylnisse fueren aende stadtswall off op den wech byden wall, by peen van een oldt schildt
    vor 1537 LeeuwardenStR. Art. 140
  • unter einhelliger salve der ... stadt-guarde, welcher aus denen ... auf denen stadt-waͤllen gepflantzten stuͤcken geantwortet ... worden
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 491
  • der stadt-wall gehoͤret der stadt, und wo einer derer canonicorum dran etwas niederreissen wuͤrde, ist er schuldig, solches mit dem ersten wiederum machen zu lassen
    1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 52
  • wird befohlen, daß die bei den landstaͤdten noch befindlichen unuͤtzen stadtwaͤlle abgetragen und in gaͤrten verwandelt ... werden
    1808 Krug,StaatswPreuß. 284