Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwall
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, m.
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Befestigungswall, Wallanlage entlang des Stadtgrabens (I), als Teil der Stadtbefestigung
vgl.
Stadtmauer
- niemant sall enige mist off dyergelycke fuylnisse fueren aende stadtswall off op den wech byden wall, by peen van een oldt schildtvor 1537 LeeuwardenStR. Art. 140Volltext - digitalisiert durch das Historisch centrum Leeuwarden (früher: Gemeentearchief Leeuwarden)
- unter einhelliger salve der ... stadt-guarde, welcher aus denen ... auf denen stadt-waͤllen gepflantzten stuͤcken geantwortet ... worden1720 Lünig,TheatrCerem. II 491Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der stadt-wall gehoͤret der stadt, und wo einer derer canonicorum dran etwas niederreissen wuͤrde, ist er schuldig, solches mit dem ersten wiederum machen zu lassen1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 52Faksimile - in Google Books
- wird befohlen, daß die bei den landstaͤdten noch befindlichen unuͤtzen stadtwaͤlle abgetragen und in gaͤrten verwandelt ... werden1808 Krug,StaatswPreuß. 284Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)