Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwasser

Stadtwasser

, n.

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städt. Wasserversorgung, städt. Gewässer
  • das derselbe [röhrmeister] beides die gemeinen stadtwasser sowohl auch der burger wasser in heusern ubel warte
    1609 MittMeißen 2 (1887/91) 545
  • der stattfischer soll schuldig sein die gatteren morgenß vnd abends auff- vnd zu zumachen, auff die stattwasser sein fleissiges aufsehen zu haben
    1687 Joner,ColmarNota. 7