Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwede

Stadtwede

, f.

künstlich angelegter Teich als Viehtränke und Schwemme (I) in einer Stadt
  • es soll niemand achenschäfflein, gesponnenes garn oder gras in der stadtwede ... waschen, bei strafe von 60 ₰
    um 1580 FrkBl. 10 (1958) 64