Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwehr

Stadtwehr

, f.

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Wehranlage um eine Stadt (II); Verteidigung der Stadt
vgl. Stadtmauer
  • [C.] verschriebe jeglicher statt ... sie solte all vest vnd stattwehr abbrechen
    1573 Fronsperger,Kriegsb. III 229r
  • wer unsere stadt-wehre, weyde und bauung anfertiget, dem tritt solches an seinen selbst hals
    1577/83 LünebRef. 771
  • sollen unsere ... bawbeschauer, wann sie dergleichen gebaͤw verguͤnden, allzeit dahin sehen ... darmit dieselben der stadtwehr, dem gesicht und zier ... nicht nachtheilig [seyen]
    1655 Reyscher,Ges. XIII 163