Stadtweichbild, n.
Stadtweichbild, n.
der Herrschaft und dem Recht einer Stadt (III) unterworfenes Gebiet sowie das in diesem Gebiet geltende Recht
bdv.:
Stadtgebiet (II),
1Stadtmark (I)
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von dem statweichbilde: isz ist ... dohyn komenn, das sich viel den gerichten entzogen, sich vnddirstanden, die obirgerichte auff iren guttern, die doch jm weichbilde gelegen, zuhaben1516/20 GörlitzRatsAnn. I/II 568 Faksimile
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das die jhenigenn guther, so im stadt weichbilde gelegenn ... [nur] burgern gelihenn vnnd gereicht werdenn sollen1573 ZeitzStB. 107v
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das die reinung wegen gemeiner stadtweichbilde von einem e.r. förderlichst furgenommen1609 MittMeißen 2 (1887/91) 533
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irrungen in hut- und triftsachen des hiesigen stadtweichbilds1811 Heinemann,StatRErfurt 291 Faksimile