Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtweide

Stadtweide

, f.

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Weideland im städt. Gemeinbesitz, das zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt ist
vgl. Stadtvieh
  • in vnser stadesweide 
    1482 Viegener,WaldmRüthen 245
  • welcher metzler rinder ... bringt gen U. und das uber vi tag uff die statweide oder alman schlecht, der sol dasselbig vieh hie aushauwen
    1525 Philippsburg 964
  • damit die allgemeine stadtsweide ... durch ungewöhnliche beschlagung deren viehes nicht geschmälert [werde]
    1683 QKielVerf. 47
  • stadt-weide s. ... buͤrger-weide
    1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1639
  • wenn durch die vergroͤßerung des viehbestandes einzelner gemeindemitglieder die gemeine dorfs- oder stadtweide uͤbertrieben
    1804 Hagemann,PractErört. IV 277