Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtweide
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, f.
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Weideland im städt. Gemeinbesitz, das zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt ist
bdv.:
Bürgerweide,
Stadtwische
vgl.
Stadtvieh
- in vnser stadesweide1482 Viegener,WaldmRüthen 245
- welcher metzler rinder ... bringt gen U. und das uber vi tag uff die statweide oder alman schlecht, der sol dasselbig vieh hie aushauwen1525 Philippsburg 964Faksimile (ca. 228 KB)
- damit die allgemeine stadtsweide ... durch ungewöhnliche beschlagung deren viehes nicht geschmälert [werde]1683 QKielVerf. 47
- stadt-weide s. ... buͤrger-weide1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1639Faksimile - in Google Books
- wenn durch die vergroͤßerung des viehbestandes einzelner gemeindemitglieder die gemeine dorfs- oder stadtweide uͤbertrieben1804 Hagemann,PractErört. IV 277Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte