Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtweinkeller

Stadtweinkeller

, m.

städt. Keller zu Lagerung, Verkauf und Ausschank von Wein
  • daß man am sontage zu rathause nicht gehe, den stadt- und alle andre weinkeller vor der messe nicht aufschließe
    1462? MittCopernikusV. 13 (1904) 97
  • die revenues vom alten stadt-weinkeller ... 1000 thlr
    um 1700 BrschwKapelle 186
  • das kammergericht ... kognosciret ... uͤber alle streitigkeiten auf dem stadtweinkeller 
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 177