Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwerk

I Dienstpflicht, Arbeitsdienst zur Verrichtung von Bauarbeiten für eine Stadt (III), zB. im Stadtgraben (I) 
II städt. Arbeitshaus
III Stadtarbeit, Tätigkeit als Stadtwerker 
V hochwertiges Tuch, das städt. Ansprüchen genügt