Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwerken

Stadtwerken

, n.

Ausübung eines städt. Arbeitsdienstes
  • [der Bauherr solle] vber die arbeits vnd zum statwerchen verbotte leuth ... aufsicht vnd obacht haben
    1615 ZWestf. 96, 2 (1940) 69