Stadtwerkmeister, m.
Stadtwerkmeister, m.
Handwerksmeister in städt. Diensten, der die in seinem Gewerk tätigen Stadtwerker (zB. Maurer, Zimmerer) anleitet und überwacht; zT. zugleich Zunftmeister; oft einem Stadtbaumeister unterstellt
bdv.:
Städtmeister (II)
-
hat man ettwan einem statwerckmeister dem maurrer geben ain herberck, dorinnen einer vergebens gesessen ist1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 35 Faksimile
-
dz wir ... meister H.v.K. zu unnserem und unser stat statwerckmeister schlosser handwercks ... bestelt habenn1481 BaselUB. VIII 480
-
[buemeisterie:] darneben soll auch neimants des raits zue einem statwerckmeister angenomen werden in keiner weg1540 TrierWQ. 48 Faksimile
-
R., statwerchmaister und stainmessen1542 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 43 Faksimile
-
warnungs brieff bey vntuͤchtigen meistern nicht zulehrnen ... [durch] H.N. stattwerckmeister vnd ein gantz steinmetzen handwerck zu Straßburg1568 Zwengel 72v Volltext (und Faksimile)
-
es solle der stadtwerckmeister allenthalben nach befehl des baumeisters alle anordnung thun, die arbeiter und werckleute fleißig anstellen, anhalten, antreiben und selbst auch hand anschlagen1593/94 TrierWQ. 126 Faksimile
-
fürterhin dhainen statwerkmaister one ewer erlauptnus und vorwissen, für sich selbst nichzit mer nemen lassen wellen1594 (Hs.) ÜberlingenStR. 260 Faksimile
-
wan nun die ämbter, wie obgemelt, ersezt, sollen die beambte alle und iede insonderheit durch den stattrichter und in seiner gegenwart die stattsteurer und stattwerkmeister durch den vorsizenden burgermaister ires ambts mit vleis erinnert und ihnen zugesprochen werden1610 Innviertel/ÖW. XV 99
-
J.R. stattwerckmeister dienstgeld ... 4 fl.1702 NArchHeidelb. 6 (1905) 115
-
[rathsverwandte:] G.D., stadtwerkmeister1808 WürtStaatsHdb. 191 Faksimile