Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwerkschuh

Stadtwerkschuh

, m.

Werkschuh als städt. Längenmaß
  • ein stoer gefangen ... sein leng gewesen 9 stattwerckschuch 
    1575 MainfrH. 28 (1957) 52
  • ein jeglicher, so in dieser stadt gegen die ringmauer bauen will, der soll schuldig seyn, von derselben sechzehen stadtwerkschuh zu weichen
    1785 Bergius,SammlLandesG. VIII 72