Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwirt
Artikel davor:
(Stadtwerb)
Stadtwerk
Stadtwerken
Stadtwerker
Stadtwerkmann
Stadtwerkmeister
Stadtwerkschuh
Stadtwesen
(Stadtwicht)
Stadtwillkür
Stadtwirt
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Wirt, Vorsteher eines Stadtkellers (I), einer Stadtwirtschaft (I)
bdv.:
Stadtweinwirt
- ist auch vnser ... stadtwirth J.D. mit seinen zugeordneten rahtsherrn jn der Siddeschen hause gewesen vnd das weib gefenglich annehmen wollen1593 MecklEinzeldarst. VI 66
- rahtswirt sive stadtwirt caupo civitatis publico1691 Stieler 2562Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß von denen staͤth- und hecken-wirthen das getranck in cammern ... heimlicher weiß nicht verhalten [werde]1745 Mader,ReichsrMag. III 198