Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwirtschaft

Stadtwirtschaft

, f.

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I städt. Gastwirtschaft
  • [B. ist] von einem ehrs. magistrat versprochen worden, ime alss einem hiesigen stadt rauchfangkhörer ... das kheren beÿ der stadtwürdtschafften zu vergönnen
    1699 MHungJurHist. IV 2 S. 591
II Wirtschaftssystem, ökonomische Infrastruktur einer Stadt (II); Gesamtheit der Wirtschaftsbetriebe in einer Stadt (II) 
  • die zwey hauptsaͤchlichsten gegenstaͤnde der oekonomie, naͤmlich die stadt- und landwirthschaft 
    1758 v.Justi,Staatsw. I 436
  • die stadtwirthschaft befoͤrdert den ganzen zusammenhang des staats
    1758 v.Justi,Staatsw. I 490
  • allgemeines system der staats-, stadt-, haus- und landwirtschaft 
    1773 Krünitz,Enzykl. I Titelblatt
  • ist den größern schulkindern ... etwas von der stadt- und landwirthschaft ... bekannt zu machen
    1773 Sachsen/SchulO.(Vormbaum) III 681
  • brauerei, gastwirthschaft, ... handwerker, manufakturen und kuͤnste sind ... die hauptstuͤcke der buͤrgerlichen nahrung und die stadtwirthschaft 
    1785 Fischer,KamPolR. I 684
  • unter landwirthschaft verstehe ich die wirthschaftliche gewinnung nutzbahrer naturprodukten; unter stadtwirthschaft aber die verarbeitung und vertrieb derselben
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 4