Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtwohnung
Artikel davor:
Stadtwerkmann
Stadtwerkmeister
Stadtwerkschuh
Stadtwesen
(Stadtwicht)
Stadtwillkür
Stadtwirt
Stadtwirtschaft
Stadtwische
Stadtwohner
Stadtwohnung
, f.
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I
Recht in einer Stadt (II) zu wohnen
- [wer] wieder den rath und die stadt sachen hat, mit dem sol niemand gemeinschaft haben bey verlust der stadt-wohnunge1536/44 HannovStKdg. 221Faksimile - in Google Books
- zimmerleute und mauerleute ... sollen bey verlust der stadt-wohnung schuͤldig sein, die ersten bey dem feuer ... zu erscheinen1599 LauenburgStR. 305Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit in einer Stadt (II)
- versiegelungen und inventarisirungen ... ob sie in buͤrgerlichen oder anderen stadtwohnungen vorzunehmen sind1788 Thomas,FuldPrR. I 74Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte