Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtzwang

Stadtzwang

, m.

städt. Gemarkung
  • daß dieselbe [hirten] wider alte herkommen auf den stadtzwäng und bäng fahren und übertreiben
    17. Jh. Hornberger,Schäfer 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):