Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtebefehlshaber

Städtebefehlshaber

, pl.

Personen, die der Stadtobrigkeit einer der (Land-)Städte angehören
  • wo sie ... schultheißen, burgermeister oder ratsmann oder andere unsere beampten befünden, der ... diese ordenung nicht vestiglich hielte ...., den sollen sie ... straffen nach inhalt des artickels, der ... von unsern amptleuten und stettebevelchhabern gesetzt ist
    1543 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 153