Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städteboten
Artikel davor:
Stadtdecker
Stadtdekan
(Stadtdenkbuch)
Stadtdieb
Stadtdiener
Stadtdienst
Stadtding
Stadtdoktor
Städtebank
Städtebefehlshaber
Städteboten
, pl.
Gesamtheit, Gemeinschaft der Gesandten, Vertreter der (Reichs-)Städte bzw. einer Gruppe von Städten (III); insb. auf einem Reichstag
bdv.:
Städtegesandten,
Städtesendboten
- die stette ir erber bottschaft ouch gen F. schiken, das ir iuwer bottschaft mit vollem gewalte iuwer mainung underrichtent, das mit andern stettebotten nach dem besten zů versehen und ußzerichten soͤlich bottschaft zů tůn oder underwegen zů laussen1438 RTA. XIII 59
- haben die stettbotten geratslagt, das ein yde statt jren ratzbotten gen N. sennden sol ... vnd ein yder [sol] von seinen freunden antwurt pringen vnd beuelhnuß haben, zuuersuchen, ob man sich einer einhelligen antwurt eynen muge1461 FRAustr. 44 S. 105
- wie man aus dem ... schreiben der zu M. versammelten staͤdtebothen [der vereinten schwaͤbischen staͤdte] ersieht1800 Beyschlag,BeitrNördl. IV/V 47